Feier der Jubilare und Jubelpaare im Gemeindeamt Perschling
Die Gemeinde Perschling lud am Samstag, dem 4. März die Jubilare und Jubelpaare zu sich ein. Nach der Begrüßung und einer kleinen Stärkung mit Kaffee und Kuchen informierte Bürgermeister Breitner mit Hilfe einer Fotopräsentation über die abgeschlossenen Projekte und die Vorhaben der Gemeinde.
Danach wurden die Jubilare geehrt und kleine Geschenke überreicht. Neben Blumen und Wein gab es auch ein paar Perschlingtaler. Die Gemeinde lud anschließend zum, von Gasthaus Kahri gelieferten und vom Bürgermeister und den anwesenden Gemeindemandataren servierten, Abendessen. Im Anschluss wurden in der gemütlichen Runde bei einem Glas Wein noch ein paar nette Gespräche geführt.
Hier finden Sie das Gruppenfoto mit unseren Jubilaren
1. Reihe sitzend von links nach rechts:
Eduard Himsel, Anton Eigner, Maria Satzinger, Judith Rolly, Maria Faulhammer
2. Reihe stehend von links nach rechts:
GR Franz Peter Nussbaumer, Helmut Hieger, GGR Alois Siedl, BGM Reinhard Breitner, Anton Buchinger, Hedwig Amon, Maria Rauch
Hier sehen Sie ein Gruppenfoto unserer Jubelpaare:
1. Reihe sitzend von links nach rechts:
Franziska Erber, Margarethe Mayer, Helga Nentwich, Franz Schmidt, Leopoldine Andrä
2. Reihe stehend von links nach rechts:
GR Franz Peter Nussbaumer, GGR Alois Siedl, Franz Erber, Josef Mayer, Josef Nentwich, Elisabeth Schmidt, Hedwig Amon, Franz Andrä, BGM Reinhard Breitner
Achtung falsche Termine im Müllabfuhrplan und Gemeindekalender
Unter dem folgenden Link finden sie eine PDF Version des Müllabfuhrplans 2024.
Die Termine vom SMS Service sind korrekt.
Hier finden Sie den Link zur Anmeldung:
https://stpoeltenland.umweltverbaende.at/?kat=13
(https://stpoeltenland.umweltverbaende.at/ - Bürgerservice - SMS-Service)
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten!
Gemeindeamt Perschling
Amtstag Notar Gemeinde Perschling - 12. Dezember 2022
Um telefonische Voranmeldung bei Dr. Harald Gruber wird gebeten!
Veröffentlichung Amtssignatur Perschling
Was ist die Amtssignatur?
Die Amtssignatur ist die Signatur (=Unterschrift) einer Behörde. Sie dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, also beispielsweise einer Gemeinde. Sie darf ausschließlich von Behörden bei der elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung der von ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Wie sieht die Bildmarke der Gemeinde Perschling aus?
Die grafische Gestaltung der Bildmarke obliegt der jeweiligen Behörde. Aus Bürgersicht ist es aber empfehlenswert, dass sich Behörden beim Erstellen der Bildmarke an einem einheitlichen Design orientieren. Die Gemeinde Perschling verwendet deshalb folgende Darstellung als Bildmarke für die Amtssignatur.
19 Abs. 3 E-GovG normiert, dass die Behörden ihre Bildmarke im Internet gesichert zu veröffentlichen haben.
Hier gelangen Sie zur gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke:
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke
Wie kann die elektronische Signatur überprüft werden?
Um dem Bürger bzw. der Bürgerin eine einfache Möglichkeit zu geben, um die Echtheit einer auf einem Dokument aufgebrachten Amtssignatur leicht überprüfen zu können, stellt der Bund über die Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung. Dieses erreichen Sie über folgende Internet-Adresse:
Wenn Sie die Echtheit einer mit der Amtssignatur versehenen elektronischen Erledigung einer Behörde überprüfen möchten, rufen Sie diese Internet-Adresse auf und laden anschließend das zu prüfende Dokument hoch. Das Prüfservice zeigt Ihnen dann an, ob es sich um eine gültige Amtssignatur handelt.
Wie kann ich die Amtssignatur auf einem Ausdruck einer amtssignierten Erledigung überprüfen?
Damit die Gemeinde überprüfen kann, ob es sich beim Ausdruck tatsächlich um eine Erledigung der Gemeinde handelt, müssen Sie den vollständigen Ausdruck bei der Gemeinde vorlegen. Dies kann auf folgende Arten erfolgen:
- Persönlich
- Per E-Mail (mit einem Scan des Ausdruckes als Beilage)
- Per Fax
- Postalisch (mit dem Original oder einer Kopie des Ausdrucks)