Am 19. Mai 2021 tritt die angekündigte COVID-19-Öffnungsverordnung in Kraft. Es gibt dann keine allgemeinen Ausgangsbeschränkungen mehr. Grundregel der Öffnung ist, dass diese unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen getroffen wird. Dreh- und Angelpunkt dieses Sicherheitskonzepts ist die Definition von Personen, von denen ein geringes epidemiologisches Risiko ausgeht.
Die Gültigkeitsdauer für Tests, Genesungen und Impfungen hier im Überblick:
- Selbsttest vor Ort unter Aufsicht: gilt nur für die Dauer des Aufenthalts
- Selbsttest mit digitaler Lösung: 24 Stunden
- Antigentest: 48 Stunden
- PCR-Test: 72 Stunden
- Genesene Personen: bis 6 Monate nach der Krankheit
- Geimpfte Personen: ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung für max. 3 Monate sowie 9 Monate nach der Zweitimpfung, bei nur einmal zu verabreichenden Impfstoffen 9 Monate nach dieser Impfung.
Auch weiterhin besteht in der Teststraße in Perschling die Möglichkeit kostenloser Antigen-Schnelltests:
Termine: jeden Dienstag und Donnerstag von 16.00 bis 19.00 Uhr (auch am 3. Juni)
Wo: Gemeindeamt Perschling (Durchgang im Hof), Hauptstraße 21, 3142 Perschling
Parkmöglichkeiten: Gemeindehof, Volksschule Perschling
Finden Sie hier weiterführende Links und Informationen zur Öffnung, Impfung und Handy-Signatur:
Bundesgesetzblatt - Öffnungsverordnung COVID-19
Gemeindebund - Zusammenfassung der Regeln ab 19. Mai 2021
A-Trust - Handysignatur - Aktivierung und Registrieungsstellen
Corona - Imfpung - Informationen des Sozialministerium
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