Am 19. Mai 2021 tritt die angekündigte COVID-19-Öffnungsverordnung in Kraft. Es gibt dann keine allgemeinen Ausgangsbeschränkungen mehr. Grundregel der Öffnung ist, dass diese unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen getroffen wird. Dreh- und Angelpunkt dieses Sicherheitskonzepts ist die Definition von Personen, von denen ein geringes epidemiologisches Risiko ausgeht.

 

Die Gültigkeitsdauer für Tests, Genesungen und Impfungen hier im Überblick:

  • Selbsttest vor Ort unter Aufsicht: gilt nur für die Dauer des Aufenthalts
  • Selbsttest mit digitaler Lösung: 24 Stunden
  • Antigentest: 48 Stunden
  • PCR-Test: 72 Stunden
  • Genesene Personen: bis 6 Monate nach der Krankheit
  • Geimpfte Personen: ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung für max. 3 Monate sowie 9 Monate nach der Zweitimpfung, bei nur einmal zu verabreichenden Impfstoffen 9 Monate nach dieser Impfung.

 

Auch weiterhin besteht in der Teststraße in Perschling die Möglichkeit kostenloser Antigen-Schnelltests:

Termine: jeden Dienstag und Donnerstag von 16.00 bis 19.00 Uhr (auch am 3. Juni)
Wo: Gemeindeamt Perschling (Durchgang im Hof), Hauptstraße 21, 3142 Perschling
Parkmöglichkeiten: Gemeindehof, Volksschule Perschling

 

Finden Sie hier weiterführende Links und Informationen zur Öffnung, Impfung und Handy-Signatur:

Bundesgesetzblatt - Öffnungsverordnung COVID-19

Gemeindebund - Zusammenfassung der Regeln ab 19. Mai 2021

A-Trust - Handysignatur - Aktivierung und Registrieungsstellen

Corona - Imfpung - Informationen des Sozialministerium

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