Auf der Homepage der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ finden Sie Informationen und Ansprechstellen zur Sanierung von Wasserschäden.
Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten informiert darüber, dass durch Keller, in denen Pellets feucht werden, sowohl Gefahren durch statische Beeinträchtigungen als auch durch entstehendes Kohlenmonoxid besteht.
Kohlenmonoxid ist darüber hinaus auch brennbar.
Es wird dringend empfohlen zu lüften.
Pelletslagerungen in Kellern bzw. beengten Räumen können in Verbindung mit Wassereintritt durch Quellvorgänge zu einer Gefahr für die Standfestigkeit eines Gebäudes werden.
Durch Vernässungsvorgänge wird auch eine maschinelle Absaugung erschwert.
Die davon betroffenen Personen sollen sich, wenn eine Gefahr durch Pellets vermutet wird, an die örtliche Einsatzleitung wenden.
Anschließend ist unbedingt eine Prüfung durch die Baubehörde (Gemeinde) durchzuführen und gegebenenfalls eine Räumung der Lagerungen anzuordnen.